Grundpreis | |
Bezeichnung | Preis |
Mindestzungangsgebühr Je Tag erheben wir eine Gebühr von 50,00 € für den Zugang zur Infrastruktur. Dieser Betrag ist unabhängig von der Anzahl der Befahrungen je Kalendertag. Der Grundpreis je km bleibt davon unberührt. Liegt der Grundpreis höher als die Mindestzugangsgebühr, so wird diese im Grundpreis verrechnet. Beispiel: (Mindestzugangsgebühre = 50,00 € Gefahrene km 50 km * Grundpreis je km 12,00 € = 600,00 € Abgerechnet werden in diesem Fall nur die gefahrenen Kilometer.) |
50,00 € / Tag |
Z1 vereinfachtes Zugleitverfahren (Grundpreis) | Bis 15.12.2019 12,00 € / km Ab 16.12.2019 13,00 € / km |
Die Anlagen der Ascherslebener Verkehrsgesellschaft (Rangierleiste, Ladestraßen u. Weichen) werden separat bepreist. Die Bepreisung der Anlagen betreffen zurzeit ausschließlich die „Güterverkehrstellen“ der A.V.G mbH.
Das Anlagenpreissystem setzt sich aus zwei Preiskomponenten zusammen. Die erste Preiskomponente ist ein längenunabhängiger Preisanteil, der für die Nutzung der unterschiedlichen Gleisanbindungen zu entrichten ist. Die Gleise sind entweder nur mit einer Weiche (einseitig) oder mit zwei Weichen (zweiseitig) angebunden.
Die längenunabhängige Komponente wird durch die längenabhängige Komponente ergänzt, die die Länge des Gleises berücksichtigt.
Anlagenberechnung
Einseitige Anbindung Euro 1.850,00 x Anzahl = Preis in Euro
+ Zweiseitige Anbindung Euro 3.700,00 x Anzahl Preis in Euro
+ Gleismeter Euro 7,70 x Meter = Preis in Euro
= Anlagenpreis im Jahr
Abschläge für langfristige Anlagennutzung
Mietdauer mehr als 1 Jahr Abschlag 2%
Mietdauer mehr als 2 Jahre Abschlag 4%
Mietdauer mehr als 3 Jahre Abschlag 6%
Mietdauer mehr als 4 Jahre Abschlag 8%
Mietdauer mehr als 5 Jahre Abschlag 10%
Neben der Möglichkeit der langfristigen Bindung besteht in Anhängigkeit von der Auslastung der Anlage die Möglichkeit, örtliche Anlagen auch nur für kurze Zeit zu nutzen. Für Nutzungszeiten unter einem Jahr ergeben sich die Nutzungsentgelte zeitanteilig aus den Jahrespreisen. Der Mindestrechnungsbetrag bei kurzzeitiger Nutzung beträgt 50,00 € je genutzte Anlage und je Kalendertag pro Bestellung.
Stornierungsentgelte
Sachverhalt | Preis |
Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Erbringung der Leistung | 50 % des Trassenpreises |
Gestellung eines Lotsen, Fahrdienstleiters, Triebfahrzeugführers, Zugbegleiters oder Zugführers | 55,00 € je Stunde |
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Tage der Leistungserbringung.