A.V.G. Ascherslebener Verkehrsgesellschaft mbH
Ascherslebener Straße 12
39435 Egeln
Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen
Strecke Staßfurt – Egeln - Etgersleben
Tel.: 039268 9897-00
Fax: 039268 9897-01
Schienennetz-Benutzungsbedingungen
der Betreiber der Schienenwege –
Allgemeiner Teil (SNB-BT)
Stand: 01. September 2019
Inhalt
0. Verzeichnis der Abkürzungen. 3
1. Ergänzungen / Abweichungen von / zu den SNB-AT. 4
zu 1.2. Zweck und Geltungsbereich. 4
zu 2.3.3. Erforderliche Orts- und Streckenkenntnis. 4
Zu 3.1.2. Geltendes Regelwerk. 4
Zu 3.2.1 Vorgaben zur Nutzung der Infrastruktur. 4
Zu 3.4 Abschluss von Rahmenverträgen. 4
Zu 5.1.3. Ansprechpartner der A.V.G. 4
Zu 5.2 Gegenseitige Information. 4
Zu 5.4 Betretungsrecht und Mitfahrt auf Triebfahrzeugen. 5
Zu 5.7.2 Informationen zur Nutzungseinschränkung. 5
Zu 7.2 Umweltgefährdende Einwirkungen. 5
2. Infrastrukturbeschreibung und Zugangsbedingungen. 6
3.2. Einzelaspekte der Entgeltgestaltung. 7
3.2.2. Multiplikative Sonderfaktoren. 7
3.2.3. Additive Sonderzuschläge. 7
3.2.4. MultipIikative Streckenfaktoren. 7
3.2.5. Storno und Abbestellungen. 7
3.2.6. Abstellungen Infrastrukturnutzung. 7
3.2.9. Fristen für Bestellungen. 8
3.2.10. Haftungsbeschränkung. 8
Abs. Absatz
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz
AT Allgemeiner Teil
Betra Betriebs- und Bauanweisung
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BOA Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
BT Besonderer Teil
BÜ Bahnübergang
bzw. beziehungsweise
e. V. eingetragener Verein
EBO Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung
EBOA Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
EIBV Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
ESBO Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
ff. folgende
GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
HPflG Haftpflichtgesetz
Nr. Nummer
Öbl örtlicher Betriebsleiter
RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher
Güter
S. Seite
SNB-AT Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der
Schienenwege – Allgemeiner Teil
TEIV Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
Tf Triebfahrzeugführer
VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.
Die SNB-AT und SNB-BT gelten unbegrenzt bis zur Veröffentlichung einer jeweils neuen Version.
Die erforderlichen Orts- und Streckenkenntnisse sind durch den EBL, öBL oder von diesen eingesetzte Gehilfen zu vermitteln. Dazu ist die SbV durch das jeweilige EVU anzufordern. Nach Erhalt der Orts- und Streckenkenntnis darf das EVU dem eigenen Personal die Streckenkenntnis selbst vermitteln.
Für die Eisenbahninfrastruktur Staßfurt - Etgersleben gilt die hierfür aufgestellte SbV.
Das Notfallmanagement ist Bestandteil der SbV.
Die Anmeldung zur Nutzung der Infrastruktur erfolgt mittels E- Mail an dispo@die-avg.de bzw. Anmeldeformular auf dieser Seite (siehe Anmeldung einer Rangierfahrt).
Diese erfolgt bis spätestens 48 Stunden (Ausnahme: - musealer Sonderverkehr)
vor Nutzungsbeginn.
Die Bestellung bedarf folgender Angaben:
- der Ankunftstag und die Ankunftszeit des Zuges,
- Telefonnummer und Name des Tf/ Rangierbegleiters, soweit schon bekannt (siehe Pkt. 5.2),
- Tfz Baureihenbezeichnung oder NVR Nummer
- Last und Länge der Rangierabteilung,
- ob Personal über die notwendige Einweisung auf der Infrastruktur verfügt, oder ein Lotse von der A.V.G. gestellt werden muss.
Zu beachten sind hierbei die Bürozeiten Montag – Freitag 08:30 – 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Anmeldungen nur am darauffolgenden Bürotag bearbeitet werden. Die 48-Stunden-Frist gilt ab diesem Zeitpunkt.
Die Anmeldung gilt erst dann als erfolgt, wenn sie durch Mitarbeiter der Dispositionsstelle oder Geschäftsführung bestätigt und die Befahrung genehmigt wurde.
Die A.V.G. ist grundsätzlich bereit, einen Rahmenvertrag mit Nutzern abzuschließen.
Für die Bemessung der Entgelte für die Benutzung Schienenwege und die Erbringung von Leistungen gilt Abschnitt 3 dieser SNB-BT.
Sind für die Benutzung der Infrastruktur betriebliche Entscheidungen notwendig, so stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Disposition: 039268 9897-00
Örtlicher Betriebsleiter: 0151 10 61 83 84
Geschäftsführung: 0151 19 16 202
Zugangsberechtigte übermitteln einen Arbeitstag vor Nutzung der Infrastruktur
an die Dispositionsstelle Namen und Mobilnummer des Tf (Disposition 09268 9897-00,
dispo@die-avg.de).
Die Einfachheit der Infrastruktur und nicht vorhandene Leit- und Sicherungstechnik schließt ein Störgeschehen im herkömmlichen Sinne fast aus. Mögliche Störungen an der Infrastruktur sind:
Die Dispositionsstelle/ der ÖbL der A.V.G. mbH unterrichtet den Zugangsberechtigten über die Art der Störung und das daraus resultierende Verhalten (Fahren auf Sicht, Geschwindigkeitsbegrenzung). Die Störung ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beseitigen. Die Regelungen der SbV sind zu beachten.
Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers sind berechtigt, Triebfahrzeuge des EVU zu betreten und auf ihnen mitzufahren. Sie können sich entsprechend ausweisen. Sie sind berechtigt Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Vertragsbedingungen durchzuführen.
Zum Zeitpunkt der Bestellung der Infrastrukturnutzung, jedoch spätestens beim Befahren der Infrastruktur, informiert der Infrastrukturbetreiber den Zugangsberechtigten über mögliche Nutzungseinschränkungen durch:
Treten Immissionen durch unvorhergesehene Störungen oder Ereignisse an Triebfahrzeug oder Ladung ein, ist sofort nach dem Notfallplan der SbV zu handeln. Dieses ist über den Örtlichen Betriebsleiter oder die Dispositionsstelle durchzuführen.
Besetzung:
Dispositionsstelle: Mo - Fr. 08:30 - 16:00 Uhr
ÖbL : durchgehend
Die Strecke wird zwischen dem Bf Staßfurt-Pbf km 0,522 und Etgersleben km 23,900 nach § 2 Absatz 3 und 3a AEG als öffentliche Nichtbundeseigene Eisenbahn betrieben. Sie schließt an die DB-Strecke 6423 Schönebeck - Güsten am Sperrsignal 63L23Y an. Der Streckenabschnitt Westeregeln- Etgersleben, ist zurzeit nicht befahrbar. Es handelt sich bei der Eisenbahninfrastruktur um einen regelspurigen, eingleisigen, nicht elektrifizierten Streckenrangierbezirk. Die Strecke ist nur teilweise im Gleis 3 des Gbf Staßfurt mit PZB ausgerüstet. Die Rangierfahrten werden durch die Dispositionsstelle/ den ÖbL geregelt.
Die Streckenklasse ist CM 4 (mit 21 t Achslast / 8,0 t / m Meterlast).
Die Zuglänge und das Zuggewicht zu den Zielbahnhöfen:
Relation maximale Länge maximales Gewicht
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 40 km/h bei einem Bremsweg mit 400 m.
Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch Signale Lf 4, Lf 5,
La Stellen durch Signale Lf 1/2, 3 angezeigt.
Die maximale Längsneigung beträgt 7,6 ‰ von km 9,0 bis km 9,5.
Der kleinste Bogenhalbmesser beträgt 190 m.
Die Kommunikation kann über:
erfolgen.
Das Befahren der Strecke bedingt den Erwerb der Ortskenntnis des Streckenrangierbezirkes. Ein Befahren der Eisenbahninfrastruktur ohne Ortskenntnis ist verboten. Bei fehlender Ortskenntnis muss eine streckenkundige Person bestellt werden.
Für das Sichern der Bahnübergänge:
ist Postensicherung nach § 11 Absatz 11 EBO vorgeschrieben. Der Posten für die Sicherung der BÜ ist vom Zugangsberechtigten EVU zu stellen oder beim Infrastrukturbetreiber kostenpflichtig zu bestellen.
Die Gestaltung des Trassen- und Anlagenpreissystems folgt dem Grundsatz, jedem Zugangsberechtigten diskriminierungsfrei Zugang zur Infrastruktur der A.V.G. Verkehrsgesellschaft mbH zu preislichen Bedingungen zu gewähren, die:
Das Trassen- und Anlagenpreissystem ist leistungsorientiert gestaltet und abhängig von Lasten, Achsen und Längen. Eine Differenzierung der Trassen in Kategorien nach unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen erfolgt aufgrund der einfachen Verhältnisse nicht.
Bei der Ermittlung des Trassenpreises und Zuteilung der Trassen sind folgende Leistungen abgegolten:
Für die Nutzung der Anlagen sowie bei Fahrten außerhalb der regulären Besetzungszeiten fallen ggf. zusätzliche Entgelte an.
Im Folgenden werden die einzelnen, den Preis bestimmenden Komponenten näher erläutert.
Nach technisch — betrieblichen Merkmalen wird nicht in Strecken- Kategorien unterschieden (s. Anlage 2), aus denen sich der Grundpreis ergibt.
Verschiedene besondere Gegebenheiten werden durch multiplikative Sonderfaktoren berücksichtigt. Hierzu zählen derzeit die Lademaßüberschreitung und die Zuglängen. Weitere Angaben entnehmen Sie der Anlage 2.
Die additiven Sonderzuschläge teilen sich in die Bereiche Zuggewicht und Anzahl der Lokantriebsachsen auf. Die Übersicht der Zuschläge entnehmen Sie bitte der Anlage 2.
Die Vorhaltung bestimmter Strecken unterliegt einer speziellen Kostensituation. Dieser wird in der Anlage 2 Rechnung getragen.
Die Stornierung bedeutet die endgültige Abbestellung einer Befahrung für den gesamten Zeitraum der vereinbarten Nutzung. Mit der Stornierung einer Befahrung erlöschen die Ansprüche, die evtl. mit der vertraglichen Bindung in Bezug auf die Bestellung verbunden waren. Für Stornierungen werden Stornoentgelte gemäß Anlage 4 berechnet. Im Gegensatz zu Stornierungen bleiben bei Abbestellungen die Rechte an der Befahrung erhalten. Die jeweilige Befahrung wird lediglich an dem/den abbestellten Verkehrstag(en) nicht genutzt. Hierzu sind die Bestimmungen der EIBV zu beachten. Für Abbestellungen werden Entgelte gemäß Anlage 4 berechnet. Unabhängig davon wird für jede kurzfristige Abbestellung (unter 24 Stunden vor der geplanten Abfahrt) der halbe Trassenpreis erhoben. Weitere Entgelte für die Fahrplanänderungen fallen nicht an.
Vereinbarte kurzfristige Abstellungen der Infrastrukturnutzung von mehr als einer Stunde unterliegen unserem Anlagenpreissystem. Nähere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Anlage 3.
Anmeldungen für Sonderverkehre bedürfen einer Antragsfrist von mindestens 14 Werktagen vor der Befahrung der Infrastruktur. Insbesondere bei musealem Sonderverkehr, entscheidet der Infrastrukturbetreiber darüber, ob das Erstellen einer Betra erforderlich ist. Beim Erstellen einer Betra durch den Infrastrukturbetreiber, berechnet dieser zusätzlich 250,00 €. Es können darüber hinaus weitere Kosten, z.B. für das verschließen von Weichen oder Aufstellen von Signalen, anfallen. Diese werden nach Aufwand abgerechnet. Diese Leistungen werden vor Umsetzung mit dem Auftraggeber gesondert abgestimmt.
Für jede Anmeldung einer Infrastrukturnutzung, die unter 2 Werktage vor der gewünschten Befahrung bei der zuständigen Stelle der A.V.G. eingeht, werden einmalig 50,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Bearbeitung besteht aber nicht.
Für die Ausführung der Bestellung ist eine gründliche Planung erforderlich. Der Antrag auf Befahrung ist grundsätzlich 2 Tage vor dem ersten Verkehrstag zu bestellen.
Bürozeiten: Mo. — Fr. von 8.30 Uhr — 16.00 Uhr
Grundsätze der Haftung regelt der Infrastrukturnutzungsvertrag.
Die Rechnung wird sofort nach Nutzung erstellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung auszugleichen.
Die A.V.G. ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder Vertragsdurchführung ergeben, an Versicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung von Versicherungsfällen zu übermitteln. Sie ist ferner berechtigt, allgemeine Vertrags-, Anrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen zu führen und an ihre Vertreter weiterzugeben. Hiervon unberührt sind Angaben zu Zwecken der Eisenbahnstatistik (§ 24 AEG), die zur Beurteilung der Struktur und Entwicklung des Eisenbahnverkehrs an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Das Trassen- und Anlagenpreissystem gilt in der jeweils gültigen Fassung.
Voraussetzung für die Verkehrsdurchführung ist ein mit der A.V.G. geschlossener Infrastrukturnutzungsvertrag. Weitere Grundlage sind die „Schienennetz-Nutzungsbedingungen“ (SNB) sowie die Nutzungsbedingungen für Service — Einrichtungen in der jeweils gültigen Fassung.